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Soziale Gesindheit in der SexualitätDer soziale Aspekt sexueller Gesundheit beschreibt den Umgang zwischen zwei Sexualpartnern, und diesen Umgang kann man ganz einfach auf den Punkt bringen:
"Niemand darf in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden."
Dieser Grundsatz braucht wohl auch kaum näher erläutert werden. Jede Handlung an einem Menschen ohne dessen (freiwillige) Zustimmung ist zu unterlassen. Anderfalls handelt es sich um sexuelle Nötigung oder gar um Vergewaltigung. Selbstverständlich sind beide Delikte strafbare Tatbestände.
Erläutert werden muss vielleicht noch, dass es sich hier bei Sexualität keinesfalls nur um Geschlechtsverkehr handelt, sondern um das gesamte breite Spektrum der Sexualität.
Ein Extremfall der Nichtbeachtung der sexuellen Selbsbestimmung ist das "Stalking", das Einer-Person-Nachstellen mit sexuellem Hintergrund. Dem Täter fehlt sehr häufig das Unrechtsbewusstsein, hat er doch die betroffenen Person weder berührt, noch mit ihr gesprochen. Dennoch wird er dafür verurteilt und bestraft werden.
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